zqmx Hausgeldes
In der Begründung des Gerichts hie? es, dass der Mann zur Zahlung von Hausgeld nur verpflichtet sei, wenn er selbst als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch stehen würde. Au?erdem habe es nur zwischen dem Sohn und seiner Mutter eine kaufvertragliche Vereinbarung gegeben, die auch zur Zahlung von Hausgeld verpflichtet h?tte.
Erst Grundbuch, dann Hausgeld
Laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen Wohnungseigentümer erst nach Eintrag in das Grundbuch Hausgeld entrichten. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein in Berlin hin. (Az.: 14 S 7346/08)