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08 February

Lnuh vereinbart

Der BGH begründet die Entscheidung damit, dass eine Fl?chenabweichung von unter 10 Prozent “,mbt sport shoes sale;innerhalb der Toleranzgrenze für die Verbindlichkeit von Wohnfl?chenvereinbarungen”,black ugg boots; liegt, dementsprechend muss die Mieterin der Mieterh?hung zustimmen.

Laut eines aktuellen Urteils des BGH ist diese 10 Prozent-Grenze auch ausschlaggebend für Mieterh?hungen: Eine Vermieterin will eine Mieterh?hung von 7,76 Euro pro Quadratmeter vornehmen und legt die im Mietvertrag angegebende Wohnfl?che von 55,75 Quadratmetern zugrunde. Da die Wohnung tats?chlich aber nur 51,03 Quadratmeter gro? ist,ugh boots, verweigert die Mieterin ihre Zustimmung zu der Mieterh?hung. Die Vermieterin klagte die Zustimmung ein - und gewann.


Falsche Angaben: Mieterh?hung darf sich nach Fl?che im Mietvertrag richten

Dass eine Wohnung nicht exakt so gro? ist, wie im Mietvertrag angegeben, ist keine Seltenheit. Ist sie tats?chlich gr??er, wird sich wohl kaum ein Mieter beschweren, ist sie kleiner als vereinbart, gibt es h?ufig ?rger - besonders, wenn es um die Berechnung einer Mieterh?hung geht.

Bei Streitereien wegen einer Differenz zwischen vereinbarter und tats?chlicher Wohnungsgr??e taucht in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs des ?fteren die ?magische Grenze“ von 10 Prozent auf. Beispielsweise liegt erst dann ein Mangel vor, wenn die tats?chliche Wohnungsgr??e mindestens 10 Prozent unter der liegt, die im Mietvertrag angegeben ist. Auch die Betriebskosten richten sich nur dann nach der tats?chlichen Fl?che, wenn diese 10 Prozent kleiner ist, als vereinbart.



Weicht die Fl?che mehr als 10 Prozent von der Angabe im Mietvertrag ab, muss der Erh?hung die tats?chliche Fl?che zugrunde gelegt werden. Stellt der Vermieter die Berechnung f?lschlicherweise auf der Grundlage der (zu gro?en) Fl?che im Mietvertrag an, muss er dem Mieter die überzahlte Miete zurückerstatten.

Mieterh?hung: Die vereinbarte Fl?che gilt

 
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