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09 February
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gvgf Bundesgerichtshof



Im vorliegenden Fall war der Mieter mit der Beheizung seiner vier W?nde nicht glücklich und rief, ohne den Vermieter der Wohnung zu informieren,timberland mens shoes, eigenm?chtig einen Installateur an.


Da der Vermieter dies verweigerte, kam es zur Klage, die der Bundesgerichtshof abwies. Seine Begründung: Das eigenm?chtige Handeln des Mieters sei nicht rechtens. Dieser habe es vers?umt, den Vermieter mit einem Hinweis auf die M?ngel zu mahnen um ihn damit in Verzug zu setzen, so die Richter.

Dieser beseitigte zwar diverse M?ngel am Heizk?rper und stellte dies dem Mieter in Rechnung, der wiederum leitete die Rechnung direkt an seinen Vermieter zur Begleichung weiter, mit dem Hinweis,The North Face Clothing, dass ja bereits im Mietvertrag vereinbart wurde: ?Heizung muss dringend kontrolliert werden“.

Heizung kaputt? Erst Vermieter informieren!

Das BGH hat in einem Urteil entschieden,ugg usa, dass Mieter nicht auf eigene Faust ihre Heizung bei M?ngeln reparieren lassen k?nnen.

 
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