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Hartz IV: Miete muss trotz ungültigem Mietvertrag gezahlt werden
Angemessene Miete und die richtige Gr??e der Wohnung von Hartz IV-Empf?ngern waren schon h?ufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen – oft stehen sich die Vorstellungen der Mieter und die des Amtes diametral gegenüber. Ein besonderer Fall wurde nun vor dem Bundessozialgericht verhandelt.
Das Bundessozialgericht entschied nun,ugg shop, dass der SGB II Leistungstr?ger trotz des formal rechtswidrigen Mietvertrages die kompletten Wohnkosten übernehmen muss. Die Unterkunftskosten sind nach den tats?chlich entstehenden Aufwendungen zu berechnen und zu zahlen. Die Beh?rde h?tte den Mieter lediglich auf den Formfehler hinweisen dürfen, damit dieser sich mit dem Vermieter in Verbindung setzt, um den Rechtsfehler zu beheben. (AZ: B4 AS 8/09 R).
Eine Empf?ngerin von Arbeitslosengeld II hatte gegen das Jobcenter Karlsruhe geklagt,dark ghd iv styler, weil das Amt sich weigerte, die sich aus einem Staffelmietvertrag ergebende regelm??ige Mieterh?hung um 23 Euro zu zahlen. Stattdessen übernahm das Jobcenter lediglich die ursprüngliche Miete von 515,61 Euro aus dem Jahr der Vertragsunterzeichnung. Nach fünf Jahren und drei Erh?hungen belief sich die Miete 2009 aber bereits auf 583,cheap ugg boots,85 Euro.
Das Jobcenter begründetete seine Haltung mit einer Unrechtm??igkeit des Mietvertrages. Zwar sei die Wohnung in ihrer Gr??e und den anfallenden Kosten für Mutter zweier minderj?hriger T?chter angemessen, doch die erste Mieterh?hung sei entgegen geltenden rechtlichen Bestimmungen bereits innerhalb des ersten Jahres vorgenommen worden, da der Mietvertrag am 15. Januar unterzeichnet wurde und die erste Mieterh?hung bereits am 1. Januar des Folgejahres und damit nach 11 ? Monaten erfolgte.